Wir vertreten Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich.
Unsere Schwerpunkte liegen:
- bei der Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
- bei der Durchsetzung von Ansprüchen der Wohnungseigentümer untereinander, gegen Dritte und gegen die Hausverwaltung
- bei Fragen zur Verwalterbestellung und den Aufgaben eines Verwalters
- bei der Erstellung und Überprüfung von Verwalterverträgen
- bei der Überprüfung von Wohngeldabrechnungen und Wirtschaftsplänen
- bei Fragen zur Gebrauchsregelung von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum