Wir vertreten Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich.

Unsere Schwerpunkte liegen:

  • bei der Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
  • bei der Durchsetzung von Ansprüchen der Wohnungseigentümer untereinander, gegen Dritte und gegen die Hausverwaltung
  • bei Fragen zur Verwalterbestellung und den Aufgaben eines Verwalters
  • bei der Erstellung und Überprüfung von Verwalterverträgen
  • bei der Überprüfung von Wohngeldabrechnungen und Wirtschaftsplänen
  • bei Fragen zur Gebrauchsregelung von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum

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