Doppelte Fachkompetenz

Das Erbrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung. Kleine, mittlere aber auch sehr große Vermögen wechseln im Erbgang auf die nächste Generation. Hier bedarf es häufig sorgfältiger erbrechtlicher Beratung zur Gestaltung von Überlassungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder/und letztwilliger Verfügungen.

Auch Streitigkeiten lassen sich nicht immer vermeiden, wobei unser Augenmerk zunächst besonders darauf gerichtet ist, wirtschaftlich vernünftige Lösungen außerhalb gerichtlicher Auseinandersetzungen zu finden und zu formulieren.

Mit Notar Roland Walden a.D. und Rechtsanwalt Jens Gajewski bietet die Kanzlei Walden & Kollegen doppelte und geballte Fachkompetenz in diesem anspruchsvollen Rechtsgebiet, wie sie im gesamten südhessischen Raum kaum ein zweites Mal anzutreffen ist.

Übergabeverträge, Erbverträge, Testamente, Pflichtteilsvereinbarungen beurkundet das Notariat. Für erbrechtliche Beratungen, Verhandlungen, Testamentsvollstreckungen und – wo nötig – Prozessführungen stehen Ihnen die Erbrechtsfachanwälte zur Seite. Darüber hinaus besteht enger und ständiger beruflicher Kontakt mit einem auf Vermögensnachfolgen spezialisierten örtlichen Steuerberaterbüro.

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