Wir vertreten Vermieter oder Mieter in allen Fragen rund um das Mietverhältnis.

Insbesondere beraten und vertreten wir Sie außergerichtlich sowie gerichtlich, auch bundesweit,

  • bei der Gestaltung von Verträgen (Wohn- und Gewerbemietverträge)
  • bei Kündigung von Wohn- und Geschäftsräumen einschließlich Räumungsklagen
  • bei der Durchsetzung von Mietrückständen
  • im Rahmen von Mietminderungen und Mieterhöhungen
  • bei der Rückforderung der Mietkaution
  • bei der Erstellung und Prüfung von Betriebskostenabrechnungen

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