Wir vertreten Vermieter oder Mieter in allen Fragen rund um das Mietverhältnis.
Insbesondere beraten und vertreten wir Sie außergerichtlich sowie gerichtlich, auch bundesweit,
- bei der Gestaltung von Verträgen (Wohn- und Gewerbemietverträge)
- bei Kündigung von Wohn- und Geschäftsräumen einschließlich Räumungsklagen
- bei der Durchsetzung von Mietrückständen
- im Rahmen von Mietminderungen und Mieterhöhungen
- bei der Rückforderung der Mietkaution
- bei der Erstellung und Prüfung von Betriebskostenabrechnungen