Wir beraten und vertreten Sie sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich

  • beim Ankauf und Verkauf von Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen
  • bei der Übergabe von Immobilien, etwa auf die nächste Generation
  • bei der Einbringung von Immobilien zur Vermögensnachfolge
  • bei Schenkungen
  • bei der Bewertung von Immobilien
  • bei der Begründung von Wohnungseigentum einschließlich der Vertragsgestaltung (Teilungserklärungen)

Um Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Durch Nutzung dieser Seite stimmen Sie unserer Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.