Wir beraten und vertreten Sie sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich
- beim Ankauf und Verkauf von Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen
- bei der Übergabe von Immobilien, etwa auf die nächste Generation
- bei der Einbringung von Immobilien zur Vermögensnachfolge
- bei Schenkungen
- bei der Bewertung von Immobilien
- bei der Begründung von Wohnungseigentum einschließlich der Vertragsgestaltung (Teilungserklärungen)