Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und im Verfahren vor dem Familiengericht

  • bei der Gestaltung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie Lebenspartnerschaftsverträgen
  • bei streitigen und unstreitigen Scheidungen
  • bei Auseinandersetzungen von nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie Lebenspartnerschaften
  • bei der Durchsetzung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Elternunterhalt)
  • im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung
  • bei Sorge- und Umgangsrechtsverfahren
  • in Fällen häuslicher Gewalt

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