Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und im Verfahren vor dem Familiengericht
- bei der Gestaltung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie Lebenspartnerschaftsverträgen
- bei streitigen und unstreitigen Scheidungen
- bei Auseinandersetzungen von nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie Lebenspartnerschaften
- bei der Durchsetzung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Elternunterhalt)
- im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung
- bei Sorge- und Umgangsrechtsverfahren
- in Fällen häuslicher Gewalt