Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer. Die Interessenvertretung vor den Arbeitsgerichten kann im Einzelfall auch bundesweit erfolgen.

Unser arbeitsrechtlicher Schwerpunkt liegt in:

  • der Gestaltung von sowie Beratung vor Abschluss von Arbeitsverträgen
  • der Beratung und gerichtlichen Vertretung bei Kündigungen von Arbeits-, Dienst- und Ausbildungsverhältnissen
  • der Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsvereinbarungen
  • der Beratung zu Fragen des Tarifvertragsrechts
  • der Geltendmachung von Lohnansprüchen
  • der Beratung zu Fragen des Schwerbehindertenrechts, Mutterschutz und Elternzeit
  • der Beratung bei Betriebsübergang, Umstrukturierung sowie (Teil)Betriebsstilllegung

Ihre Ansprechpartnerin

Um Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Durch Nutzung dieser Seite stimmen Sie unserer Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.