Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer. Die Interessenvertretung vor den Arbeitsgerichten kann im Einzelfall auch bundesweit erfolgen.
Unser arbeitsrechtlicher Schwerpunkt liegt in:
- der Gestaltung von sowie Beratung vor Abschluss von Arbeitsverträgen
- der Beratung und gerichtlichen Vertretung bei Kündigungen von Arbeits-, Dienst- und Ausbildungsverhältnissen
- der Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsvereinbarungen
- der Beratung zu Fragen des Tarifvertragsrechts
- der Geltendmachung von Lohnansprüchen
- der Beratung zu Fragen des Schwerbehindertenrechts, Mutterschutz und Elternzeit
- der Beratung bei Betriebsübergang, Umstrukturierung sowie (Teil)Betriebsstilllegung